Informationen zur Verbandsklage Servicepauschale

Die Bundesarbeitskammer hat eine Verbandsklage gegen einige Netzbetreiber rund um die Servicepauschale eingebracht. Was bedeutet das für mich als Magenta-Kund:in?

Bezahle ich eine Servicepauschale?

Wenn Sie seit 6. November 2023 einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, bezahlen Sie keine Servicepauschale. Wenn Sie Ihren Tarif vor 6. November 2023 abgeschlossen haben, finden Sie die Höhe Ihrer aktuellen Servicepauschale einmal jährlich auf Ihrer Rechnung.

Wenn ich als Magenta Kund:in die Servicepauschale bezahle, was bedeutet die Klage der Bundesarbeitskammer für mich?

Das Einbringen der Klage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf einzelne Magenta Kund:innen. 

Wie hoch ist die Servicepauschale bei aktuellen Magenta Tarifen?

Beim aktuellen Tarifportfolio von Magenta sind zahlreiche Serviceleistungen bereits in der monatlichen Grundgebühr enthalten. Eine Servicepauschale, wie bei älteren Verträgen, gibt es in dieser Form nicht mehr.

Wie kann ich zu einem neueren Magenta Tarif ohne Servicepauschale wechseln?

Kund:innen, die einen Vertrag mit Servicepauschale haben, können nach Ablauf der Mindestvertragsdauer in einen neuen Tarif wechseln. Hier fällt keine jährliche Servicepauschale an. 

Warum verrechnet Magenta eine Servicepauschale?

Die Servicepauschale deckt in älteren Tarifen eine Reihe von Leistungen für Kund:innen, wie etwa den SIM-Kartentausch, Rechnungsduplikate oder ähnliches ab. Diese Leistungen sind im aktuellen Tarifportfolio bereits in der monatlichen Grundgebühr enthalten.

Kann ich die Servicepauschale von Magenta zurückfordern?

Grundsätzlich besteht aktuell kein Anspruch auf eine Rückforderung der Servicepauschale. Magenta ist aber wie immer bei allen Anliegen unserer Kund:innen an unkomplizierten Lösungen interessiert. Alle neuen Tarife ohne Servicepauschale finden Sie unter: magenta.at

Ist die Verbandsklage der Arbeiterkammer gerechtfertigt?

Die Telekommunikationsbranche ist stark reguliert, sämtliche Entgelte und Gebühren sind im Telekommunikationsgesetz geregelt. Dieses regelt auch ausdrücklich pauschale Zusatzentgelte wie die Servicepauschale. Die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) überprüft die Einhaltung aller Regelungen. Weder von der RTR noch von der Bundesarbeitskammer gab es in den letzten Jahren Beschwerden. Aus Sicht von Magenta ist die Verbandsklage daher nicht nachvollziehbar. Auch der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich in der Vergangenheit mit Servicepauschalen im Telekommunikationsbereich und bezweifelte nie deren grundsätzliche Zulässigkeit.

Alle neuen Tarife ohne Servicepauschale finden Sie unter: magenta.atSollten Sie noch weitere offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.