Wertsicherung

Unsere Tarife sind gemäß den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den besonderen Entgeltbestimmungen wertgesichert. Das bedeutet, die monatliche reguläre Grundgebühr gemäß vereinbarter besonderer Entgeltbestimmungen wird an die jährlich errechnete Inflationsrate (VPI) angepasst. Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche reguläre Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen. Etwaige individuell gewährte Rabatte werden bei der Berechnung der Wertanpassung nicht berücksichtigt.

 

 

Die monatliche reguläre Grundgebühr laut vereinbarter besonderer Entgeltbestimmungen wird jährlich an den von der Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex angeglichen. Die aktuelle Inflationsrate (VPI) wird auf www.statistik.at veröffentlicht.

Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Geschäftsbedingungen) und gilt nur für Tarife deren gültige Entgeltbestimmungen und AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Es ist keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung von bestimmten Tarifen und deren regulären monatlichen Grundgebühren (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen, etc.). Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Daher ist kein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben.

  • Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel
  • Wertkartenkunden
  • Verbindungsentgelte
  • Gebühren von Optionen und Zusatzpaketen
  • Entgelte für Auslandstelefonie, Roaming, Servicepauschale oder sonstige Spesen

Was bedeutet Wertsicherung?

Wertsicherung bedeutet, dass die monatliche Grundgebühr einmal jährlich angepasst wird. Die Wertsicherung richtet sich nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria berechnet und veröffentlicht wird. Demnach kann eine Wertsicherung entweder zu einer Senkung oder Steigerung der monatlichen Grundgebühr führen.

Der VPI (Verbraucherpreisindex) ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung für typische Güter und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht. Die Prozentveränderung wird meist gegenüber dem Vormonat oder dem Vorjahr gemessen. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria.

Warum gibt es die Wertsicherung?

Eine Wertsicherung kennt man bereits aus anderen Branchen, wie Versicherungen oder Immobilien. Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

Auch ist die Telekommunikationsbranche mit stetig steigenden Kosten konfrontiert. So ist etwa die Datennutzung im Netz von Magenta von 2018 auf 2020 um rund 112 % gestiegen, davon alleine von 2019 bis 2020 um 56 %.

 

Datenwachstum massiv beschleunigt

Wann kommt es zu einer Wertanpassung?

Eine Wertanpassung erfolgt einmal jährlich. Frühestens im April oder im Oktober ab Veröffentlichung der Entwicklung des VPI des Vorjahres und immer unabhängig davon, in welchem Monat der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Kommt es zu einer Wertanpassung wird der Kunde 1 Monat vor Verrechnung der Wertanpassung entsprechend informiert.

Entsteht mir dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Die monatliche Grundgebühr wird nur bei Tarifen angepasst, dessen Vertrag eine rechtsgültige Wertsicherungsklausel beinhaltet. Die Wertsicherung erfolgt gemäß der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.

Die Wertsicherung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt bei einer Wertanpassung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie wirkt sich die Wertanpassung auf meine Gebühren aus?

Jährlich wird der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres von der Statistik Austria veröffentlicht. Steigt oder sinkt dieser wird auch die monatliche Grundgebühr entsprechend angepasst. Es wurde allerdings ein Schwellenwert von 1% festgelegt. Das heißt, nur wenn der VPI innerhalb eines Jahres um mindestens 1% über- oder unterschritten wird, kommt es zu einer Erhöhung bzw. Senkung der monatlichen Grundgebühr.

Würde der VPI z.B. um 2% fallen, reduziert sich die monatliche Grundgebühr dementsprechend um 2%. Liegt der VPI unterhalb des Schwellenwerts von 1%, wird die Grundgebühr nicht angepasst.

Die Wertanpassung betrifft ausschließlich die Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Verbindungsentgelte, Zusatzpakete oder andere Leistungen.

Wer erfährt eine Wertanpassung?

Die Wertanpassung ist immer an einen zugrundeliegenden Vertrag mit Wertsicherungsklausel gebunden, die in unseren aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.

Es erfolgt keine Entgeltanpassung, ohne dass der Kunde entsprechend informiert worden ist.

Nicht betroffen von der Wertanpassung sind:

  • Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel
  • Wertkartenkunden
  • Verbindungsentgelte
  • Gebühren von Optionen und Zusatzpaketen
  • Entgelte für Auslandstelefonie, Roaming, Servicepauschale oder sonstige Spesen

Wird mein Tarif dieses Jahr angepasst?

Eine Wertsicherung erfolgt einmal jährlich bei ausgewählten Tarifen, jedoch nicht bei allen Tarifen. Sollte es bei Ihrem Tarif zu einer Wertanpassung kommen, werden Sie 1 Monat vor Verrechnung der Wertanpassung informiert. Achten Sie bitte auch auf entsprechende Hinweistexte auf Ihrer monatlichen Magenta Rechnung.