WERTSICHERUNG

Wertsicherung unserer Tarife

Unsere Tarife sind gemäß den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den besonderen Entgeltbestimmungen wertgesichert. Das bedeutet, die monatliche reguläre Grundgebühr gemäß vereinbarter besonderer Entgeltbestimmungen wird an die jährlich errechnete Inflationsrate (VPI) angepasst. Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen*. Etwaige individuell gewährte Rabatte werden bei der Berechnung der Wertanpassung nicht berücksichtigt.

*ausgenommen Mobile Backup

Was bedeutet das für mich als Kunde?

Die monatliche Grundgebühr laut vereinbarter besonderer Entgeltbestimmungen wird jährlich an den von der Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex angeglichen. Die aktuelle Inflationsrate (VPI) von 3,5% wird auf www.statistik.at veröffentlicht. Ihre monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen werden dabei um bis zu 3,5% erhöht.

Was sind die Hintergründe zur Wertsicherung?

Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und gilt nur für Tarife, deren gültige Entgeltbestimmungen und AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Es ist dies keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung der regulären monatlichen Grundgebühren bestimmter Tarife (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen etc.). Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine angemessene Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vertraglich vereinbart haben, entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Wertanpassung. 

Fragen und Antworten

Wertsicherung bedeutet, dass die monatliche Grundgebühr einmal jährlich angepasst wird. Die Wertsicherung richtet sich nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria berechnet und veröffentlicht wird. Demnach kann eine Wertsicherung entweder zu einer Senkung oder einer Steigerung der monatlichen Grundgebühr führen.

Der VPI (Verbraucherpreisindex) ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung für typische Güter und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht. Die Prozentveränderung wird meist gegenüber dem Vormonat oder dem Vorjahr gemessen. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der
Statistik Austria.

Eine Wertsicherung kennt man bereits aus anderen Branchen, wie Versicherungen oder Immobilien. Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

Die Wertanpassung ist immer an einen zugrundeliegenden Vertrag mit Wertsicherungsklausel gebunden, die in unseren aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.

Es erfolgt keine Entgeltanpassung, ohne dass Sie als Kunde entsprechend informiert worden sind.

Nicht betroffen von der Wertsicherung sind:

  • Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel
  • Wertkartenkunden
  • Verbindungsentgelte
  • Entgelte von Optionen und Zusatzpaketen*
  • Entgelte für Auslandstelefonie, Roaming, Servicepauschale oder sonstige Spesen

*ausgenommen Mobile Backup

Eine Wertanpassung erfolgt einmal jährlich. Frühestens im April oder im Oktober ab Veröffentlichung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres und immer unabhängig davon, in welchem Monat der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Kommt es zu einer Wertanpassung, werden Sie einen Monat vor Verrechnung der Wertanpassung entsprechend informiert.

Die monatliche Grundgebühr wird nur bei Tarifen angepasst, deren Vertrag eine rechtsgültige Wertsicherungsklausel beinhaltet. Die Wertsicherung erfolgt gemäß der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und  Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.

Die Wertsicherung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt bei einer Wertanpassung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Jährlich wird der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres von der Statistik Austria veröffentlicht. Steigt oder sinkt dieser, wird auch die monatliche Grundgebühr entsprechend angepasst. Es wurde allerdings ein Schwellenwert von 1 % festgelegt. Das heißt, nur wenn der VPI innerhalb eines Jahres um mindestens 1 % über- oder unterschritten wird, kommt es zu einer Erhöhung bzw. Senkung der monatlichen Grundgebühr.

Würde der VPI z. B. um 2 % fallen, reduziert sich die monatliche Grundgebühr dementsprechend um 2 %. Liegt der VPI unterhalb des Schwellenwerts von 1 %, so wird die Grundgebühr nicht angepasst.

Die Wertanpassung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Verbindungsentgelte, Zusatzpakete oder andere Leistungen.

Ihre monatliche Grundgebühr wird per 1. April 2026 indexiert. Die erstmalige Verrechnung finden Sie auf Ihrer Rechnung im Mai 2026. Da die Anpassung auf Ihrer April Rechnung noch nicht berücksichtigt wird, enthält die Rechnung im Mai 2026 damit den Differenzbetrag aus dem April sowie die neue angepasste Grundgebühr.