Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU ist der Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich.
Eine stabile Bindung bedeutet eine Anwesenheit in Österreich, einschließlich Grenzgängern.
- einem längerfristigen Arbeitsvertrag
- einem Hochschulstudium in Österreich
- einem amtlichen Meldezettel
- bei geschäftlich genutzten SIM-Karten dem Nachweis eines Firmenbuchauszugs bzw. einer inländischen Rechnungsadresse für die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich.
Voraussetzung für die Nutzung von Roam like at Home in der EU auf Basis einer Wertkarte (prepaid SIM Karte) ist eine Registrierung des Teilnehmers und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes oder einer stabilen Bindung in Österreich.
Die T-Mobile Austria GmbH ist berechtigt, einen oben genannten Nachweis anzufordern, wenn sich aus den zu Abrechnungszwecken erfassten Daten Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der Dienste ohne Zusammenhang mit vorübergehenden Reisen ergeben, insbesondere nach einer erfolgten Ankündigung gemäß Punkt 2.
Kann weder eine stabile Bindung noch ein gewöhnlicher Aufenthalt nachgewiesen werden, ist die T-Mobile Austria GmbH berechtigt den Preis für Roaming in Zone 1 für die Nutzung im EU-Ausland zu verrechnen.